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AL Investments Logo AL Investments Informationsangebot Frühstart-Rente
Neue staatliche Förderung geplant

Der Staat will künftig für die Vorsorge von Kindern mitzahlen: das steckt hinter der geplanten Frühstart-Rente

Familien in Deutschland sollen eine neue Form der Unterstützung erhalten. Über die sogenannte Frühstart-Rente ist vorgesehen, dass der Staat pro Kind 10 Euro im Monat in ein privates Vorsorgedepot einzahlt. Wir ordnen ein, was aktuell geplant ist, wer profitieren soll und wie der Zeitplan aussieht.

Junge Familie plant zu Hause gemeinsam die Zukunft

Früh an die Zukunft der Kinder denken: die geplante Förderung setzt bereits im Kindesalter an.

Vorab zur Einordnung: Dieser Beitrag fasst den aktuellen Planungsstand allgemein verständlich zusammen und ist keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Es wird keine bestimmte Entscheidung empfohlen. Für verbindliche Auskunft zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen wie das Bundesfinanzministerium, die Deutsche Rentenversicherung oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein von der Bundesregierung geplantes, staatlich gefördertes Vorsorgedepot für Kinder. Der Grundgedanke: möglichst früh damit beginnen, über viele Jahre ein privates Alterskapital aufzubauen.

Nach den bisherigen Plänen soll der Staat für jedes anspruchsberechtigte Kind 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Wie sich das Depot entwickelt, hängt damit von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und kann schwanken.

Auf einen Blick

Wer soll profitieren?

Wie viel gibt es, und wie wird angelegt?

Der geplante staatliche Beitrag beträgt 10 Euro monatlich je Kind. Das Depot ist privat organisiert: Eltern sollen einen Anbieter ihrer Wahl nutzen können. Wird kein eigenes Depot eröffnet, sollen die Mittel nach den bisherigen Plänen zunächst gesammelt verwaltet werden, damit kein Kind allein deshalb leer ausgeht.

Die Erträge im Depot sollen nach dem Entwurf bis zum Beginn der Auszahlung im Rentenalter steuerlich begünstigt bleiben. Ab dem 18. Lebensjahr soll das angesparte Guthaben in ein privates Altersvorsorgeprodukt überführt werden können und dort weiter angelegt bleiben.

Eltern besprechen in Ruhe die finanzielle Planung für ihr Kind
Auch kleine Beträge können über viele Jahre am Kapitalmarkt wachsen. Sicher ist eine Wertsteigerung jedoch nicht.
Wichtig zu wissen Die Frühstart-Rente ist als staatliche Förderung gedacht, nicht als Produkt, das man kaufen muss. Nach den bisherigen Plänen soll kein Geld verfallen, nur weil zunächst kein Depot eröffnet wurde. Sich rechtzeitig zu informieren, kann trotzdem helfen, später die passenden Entscheidungen zu treffen.

Der geplante Zeitplan

17. Dezember 2025Das Bundeskabinett beschließt die Eckpunkte zur Frühstart-Rente.
22. Juli 2026Das Bundesfinanzministerium legt den Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes vor.
Nächste SchritteDer Gesetzentwurf soll im Bundeskabinett beraten werden. Anschließend folgen Bundestag und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Geplant ab 1. Januar 2027Vorgesehener Start der Regelung, rückwirkend sollen Beiträge ab dem 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden, zunächst für den Jahrgang 2020.
In den FolgejahrenSchrittweise Ausweitung auf weitere Geburtsjahrgänge ist geplant.

Stand: 10. August 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; einzelne Details können sich im weiteren Verfahren ändern.

Was Sie jetzt tun können

Da sich das Gesetz noch im Verfahren befindet, gibt es derzeit nichts zu beantragen und keine Frist, die läuft. Sinnvoll ist vor allem, informiert zu bleiben: So erfahren Familien rechtzeitig, ab wann ein Depot eröffnet werden kann und welche Schritte für die eigene Situation in Frage kommen könnten.

Elternteil und Kind pflanzen gemeinsam einen Setzling
Früh beginnen und wachsen lassen: der Grundgedanke hinter der geplanten Förderung.

Häufige Fragen

Nach den bisherigen Plänen ist kein Antrag nötig, damit die Förderung dem Grunde nach zusteht. Wird kein eigenes Depot gewählt, sollen die Mittel zunächst gesammelt verwaltet werden. Eltern können aber ein eigenes Depot auswählen, um die Anlage mitzubestimmen und zuzuzahlen. Die Details regelt das Gesetz, das noch im Verfahren ist.
Der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant. Beiträge sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden, sobald Gesetz und technische Umsetzung stehen, zunächst für den Geburtsjahrgang 2020.
Nach dem Entwurf sollen private Zuzahlungen von Eltern, Großeltern oder Dritten möglich sein, bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Ob und wie viel eingezahlt wird, bleibt freiwillig.
Nein. AL Investments ist ein unabhängiges, werbefinanziertes Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zur Bundesregierung, zum Bundesfinanzministerium oder zur Deutschen Rentenversicherung.

Quellen

Weiterführende Informationen bei offiziellen Stellen. Maßgeblich ist stets der Stand des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.

Optional · freiwillig

Auf Wunsch: Updates zur Frühstart-Rente

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Vielen Dank!

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Hinweis: Dieser Beitrag ist ein werbefinanziertes Informationsangebot von AL Investments und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und enthält keine Anlageempfehlung. AL Investments steht in keiner Verbindung zur Bundesregierung, zum Bundesfinanzministerium oder zur Deutschen Rentenversicherung. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand der Informationen: 10. August 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.